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   LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95   

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https://dejure.org/1996,3594
LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95 (https://dejure.org/1996,3594)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29.01.1996 - 9 Sa 116/95 (https://dejure.org/1996,3594)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 1996 - 9 Sa 116/95 (https://dejure.org/1996,3594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; MRK Art. 6 Abs. 2; StGB §§ 263 266
    Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung - Unschuldsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verdachtskündigung; Europarecht; Europäische Menschenrechtskonvention; Urkundenbeweis; Zeugenbeweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Gleichwohl wird von der Rechtsprechung (siehe nur BAG vom 29.07.1993, DB 1994, 146 ; BAG vom 14.09.1994, BB 1995, 1358 ; BAG vom 13.09.1995, BB 1995, 2655 ) und der rechtswissenschaftlichen Lehre (vgl. etwa Belling, Festschrift für Otto-Rudolf Kissel zum 65. Geburtstag [1994], S. 611, m.w.N.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl. 1995, S. 250 ff. Rdn. 578 ff.; KR-Hillebrecht, 4. Aufl. 1996, § 626 BGB Rdn. 337 ff. m.w.N.) unter bestimmten Voraussetzungen zu Recht eine Verdachtskündigung anerkannt, wenn nämlich ein besonders schwerwiegender oder dringender Verdacht besteht, der Arbeitnehmer habe eine einschlägige strafbare Handlung oder sonstige schwere Arbeitsvertragsverletzung begangen und dadurch das Vertrauen des Arbeitgebers derart erschüttert, dass ihm die Weiterbeschäftigung des Verdächtigten nicht zugemutet werden kann.

    Er ist insbesondere verpflichtet, den verdächtigen Arbeitnehmer anzuhören, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. dazu KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rdn. 155; BAG vom 13.09.1995, DB 1996, 96 = NZA 1996, 81 ).

    Eine Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers erweist sich grundsätzlich als rechtsunwirksam (BAG vom 11.04.1985, DB 1986, 1727; vom 30.04.1987, DB 1987, 1998 ; vom 13.09.1995, DB 1996, 96 ).

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Gleichwohl wird von der Rechtsprechung (siehe nur BAG vom 29.07.1993, DB 1994, 146 ; BAG vom 14.09.1994, BB 1995, 1358 ; BAG vom 13.09.1995, BB 1995, 2655 ) und der rechtswissenschaftlichen Lehre (vgl. etwa Belling, Festschrift für Otto-Rudolf Kissel zum 65. Geburtstag [1994], S. 611, m.w.N.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl. 1995, S. 250 ff. Rdn. 578 ff.; KR-Hillebrecht, 4. Aufl. 1996, § 626 BGB Rdn. 337 ff. m.w.N.) unter bestimmten Voraussetzungen zu Recht eine Verdachtskündigung anerkannt, wenn nämlich ein besonders schwerwiegender oder dringender Verdacht besteht, der Arbeitnehmer habe eine einschlägige strafbare Handlung oder sonstige schwere Arbeitsvertragsverletzung begangen und dadurch das Vertrauen des Arbeitgebers derart erschüttert, dass ihm die Weiterbeschäftigung des Verdächtigten nicht zugemutet werden kann.

    Auch die Europäische Kommission für Menschenrechte (EuGRZ 1978, 314, 321) und das BAG (AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) gehen davon aus, dass Art. 6 Abs. 2 EMRK unmittelbar nur den Richter bindet, der über die Begründetheit der Anklage zu entscheiden habe.

  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 777/87

    Uneigentlicher Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Insoweit handelte es sich um einen uneigentlichen Hilfsantrag (BAG vom 08.04.1988, NZA 1988, 741; Stahlhacke/ Preis, aaO., S. 600, Rdn. 1309).
  • FG Hamburg, 16.02.1995 - I 113/93

    Festsetzungsfrist für hinterzogene Steuern bei sachlich unrichtigen

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Eine Verdachtskündigung ist deshalb schon dann materiell-rechtlich gerechtfertigt, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der gekündigte Arbeitnehmer eine Straftat oder eine Pflichtwidrigkeit begangen hat, wobei nicht nur der Verdacht, sondern auch die strafbare Handlung bzw. Pflichtwidrigkeit selbst schwerwiegend sein muss (LAG Berlin vom 13.12.1993 - 9 Sa 113/93 -).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Die Sanktion der Unwirksamkeit einer ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochenen Kündigung, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG , gilt aufgrund einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift allerdings auch bei einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrates (BAG vom 16.09.1993, BB 1994, 429 ).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Gleichwohl wird von der Rechtsprechung (siehe nur BAG vom 29.07.1993, DB 1994, 146 ; BAG vom 14.09.1994, BB 1995, 1358 ; BAG vom 13.09.1995, BB 1995, 2655 ) und der rechtswissenschaftlichen Lehre (vgl. etwa Belling, Festschrift für Otto-Rudolf Kissel zum 65. Geburtstag [1994], S. 611, m.w.N.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl. 1995, S. 250 ff. Rdn. 578 ff.; KR-Hillebrecht, 4. Aufl. 1996, § 626 BGB Rdn. 337 ff. m.w.N.) unter bestimmten Voraussetzungen zu Recht eine Verdachtskündigung anerkannt, wenn nämlich ein besonders schwerwiegender oder dringender Verdacht besteht, der Arbeitnehmer habe eine einschlägige strafbare Handlung oder sonstige schwere Arbeitsvertragsverletzung begangen und dadurch das Vertrauen des Arbeitgebers derart erschüttert, dass ihm die Weiterbeschäftigung des Verdächtigten nicht zugemutet werden kann.
  • BAG, 18.01.1968 - 5 AZR 207/67

    Unselbständige Anschlußberufung - Nachträgliche Begründung - Wiederholung der

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Will der Beweisgegner den Inhalt der Urkunden nicht gegen sich gelten lassen, muss er die Vernehmung der betreffenden Personen ausdrücklich verlangen (BAG vom 18.01.1968, NJW 1968, 957; BGH vom 19.12.1969, VersR 1970, 322; BGH vom 02.03.1973, WPM 1973, 560).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Eine Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers erweist sich grundsätzlich als rechtsunwirksam (BAG vom 11.04.1985, DB 1986, 1727; vom 30.04.1987, DB 1987, 1998 ; vom 13.09.1995, DB 1996, 96 ).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Solche, in einem anderen, vor allem Strafverfahren protokollierten Zeugenaussagen können in den Zivilprozess (vgl. BGH vom 09.06.1992, MDR 1992, 803 ; Rosenberg/ Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 15. Auflage 1993, S. 711; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl. 1996, § 286 Rdn. 63) und damit auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (siehe nur Schaub, Arbeitsrechtliche Formularsammlung und Arbeitsgerichtsverfahren, 6. Aufl. 1994, S. 730) eingeführt und verwertet werden, wenn sich die beweispflichtige Partei, wie vorliegend die Beklagte, auf den Urkundenbeweis beruft, es sei denn, die Gegenpartei beantragt die unmittelbare Anhörung der oder des Zeugen im anhängigen Rechtsstreit.
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 128/68

    Beweispflichtige Partei - Urkundenbeweis - Vernehmungsprotokolle - Zeuge

    Auszug aus LAG Berlin, 29.01.1996 - 9 Sa 116/95
    Will der Beweisgegner den Inhalt der Urkunden nicht gegen sich gelten lassen, muss er die Vernehmung der betreffenden Personen ausdrücklich verlangen (BAG vom 18.01.1968, NJW 1968, 957; BGH vom 19.12.1969, VersR 1970, 322; BGH vom 02.03.1973, WPM 1973, 560).
  • LAG Berlin, 02.12.1996 - 9 Sa 99/96

    Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung - Polizeibereich

    Gleichwohl wird von der Rechtsprechung (siehe nur BAG vom 29.07.1993, DB 1994, 146 ; BAG vom 14.09.1994, BB 1995, 1358 ; BAG vom 13.09.1995, BB 1995, 2655 = DB 1996, 96 ) und der überwiegenden rechtswissenschaftlichen Lehre (vgl. etwa Belling, Festschrift für Otto-Rudolf Kissel zum 65. Geburtstag [1994], S. 611 [626] mit weiteren Nachweisen; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl. 1995, S. 250 ff. Rdn. 578 ff.; KR-Hillebrecht, 4. Aufl. 1996, § 626 BGB , Rdn. 337 ff. mit weiteren Nachweisen) unter bestimmten Voraussetzungen zu Recht eine Verdachtskündigung anerkannt, was auch der ständigen Rechtsprechung der Kammer entspricht (siehe nur LAG Berlin vom 29.01.1996, ZTR 1996, 329 ), wenn nämlich ein besonders schwerwiegender oder dringender Verdacht besteht, der Arbeitnehmer habe eine einschlägige strafbare Handlung oder sonstige schwere Arbeitsvertragsverletzung begangen und dadurch das Vertrauen des Arbeitgebers derart erschüttert, dass ihm die Weiterbeschäftigung des Verdächtigen nicht zugemutet werden kann.

    Einer solchen Verdachtskündigung steht auch nicht die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskommission entgegen, wie das erkennende Gericht in einem Urteil vom 29. Januar 1996 (ZTR 1996, 329 ) im Einzelnen ausführlich dargelegt hat.

  • LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

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